Art. Clanregeln § 1 : Voraussetzungen für eine Aufnahme bei der NTB-Bergedorf
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- Das Mindestalter für die Mitgliedschaft bei der NTB-Bergedorf liegt bei 18 Jahren. Ausnahmen sind unter gewissen Voraussetzungen durch eine Abstimmung möglich.
- Ein neues Mitglied muss ein bei der NTB-Bergedorf aktives Spiel spielen.
- Für die verbale Kommunikation muss ein neues Mitglied die Software: Teamspeak 3 auf seinem Rechner eingerichtet haben, sowie über ein funktionsfähiges Headset verfügen.
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Art. Clanregeln § 2 : Probezeit
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- In einer Probezeit von mindestens 6 Wochen haben neue Mitglieder und aktive Mitglieder der NTB-Bergedorf die Möglichkeit, sich gegenseitig kennen zu lernen. Je nach Aktivität des neuen Mitglieds kann die Dauer der Probezeit auch länger oder kürzer ausfallen.
- Sollten irgendwelche Umstände das neue Mitglied an der aktiven Teilnahme am Clanleben verhindern, dann kann diese Probezeit pausiert werden.
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Art. Clanregeln § 3 : Aufnahme in die NTB-Bergedorf
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- Es besteht kein grundsätzliches Recht auf Mitgliedschaft.
- Zum Ende der Probezeit erfolgt eine Clan-Interne Abstimmung, in welcher alle aktiven Mitglieder der NTB-Bergedorf mit je einer (1) Stimme über die Aufnahme des neuen Mitglieds abstimmen können.
- Wer in der Abstimmung von seinem Veto-Recht Gebrauch macht, hat dies in einer PN an die Clanführung zu begründen. Es wird dann ggf. ein Gespräch erfolgen, in welchem weitere Entscheidungen besprochen werden.
- Jedes aktive Mitglied der NTB-Bergedorf hat auch bereits während der Probezeit eines neuen Mitglieds die Möglichkeit, von dem genannten Veto-Recht Gebrauch zu machen.
- Kommt es zu einem wiederholten Veto-Recht, dann wird u.U. eine außerordentliche Clansitzung einberufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sollten die Differenzen nicht beigelegt werden können, dann wird dies dem neuen Mitglied von der Clanführung mitgeteilt, und seine Mitgliedschaft endet mit sofortiger Wirkung.
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Art. Clanregeln § 4 : Clantag / Nickname
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- Das Tragen des Clantag 'NTB' beim gemeinsamen Spielen ist Pflicht, da es der Grundstein unserer Gemeinschaft ist. Dies gilt in jedem Spiel.
- Das Clantag/der Nickname besteht aus einem 'NTB' und einem Minuszeichen ('-'), gefolgt von dem Nicknamen des Members. Bei Spielen, welche die Eingabe eines Clantags ermöglichen, wird das 'NTB' als Clantag eingetragen, und der Nickname des Members als Spielername gesetzt. In anderen Spielen ist der Spielername in der Form 'NTB-Spielername' zu setzen.
- Die Verwendung eines (innerhalb der NTB-Bergedorf) nicht existierenden Nicknames in Verbindung mit dem Clantag ist untersagt.
- Im Teamspeak hat jeder Member 'NTB-Nickname | Realname' als Namen zu verwenden.
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Art. Clanregeln § 5 : Benutzerprofile
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- Da wir 'mehr als nur ein Clan', also eine sehr persönliche Gemeinschaft sind, hat jedes Mitglied in seinem Profil auf der Homepage ein reales Bild von sich zu veröffentlichen. Eine Entbindung von dieser Pflicht kann auf Antrag und unter Angabe von Gründen unter bestimmten Umständen von der Clanführung erteilt werden.
- Die Angaben in den Benutzerprofilen sind von den Mitgliedern der NTB-Bergedorf zu tätigen und aktuell zu halten.
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Art. Clanregeln § 6 : Mitgliedsbeitrag
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- Jedes Mitglied der NTB-Bergedorf hat einen monatlichen Beitrag zu leisten.
- Der Beitrag (ab 2018) für jedes Mitglied beträgt derzeit 2,00 €.
Für Schüler/Studenten/Auszubildende/Arbeitssuchende beträgt der Beitrag 1,00 €.
Neue Mitglieder haben drei (3) Monate Zahlpause.
- Der Beitrag wird mtl./halbjährlich/jährlich an den Kassenwart (derzeit NTB-Hobbit) gezahlt.
- Bei Zahlungsverzug wird je nach Dauer und Höhe das weitere Vorgehen innerhalb der Clanführung besprochen, und kann von einer Aufforderung über eine Verwarnung bis hin zum Ausschluss aus dem Clan führen.
- Die Clankasse wird zum Tragen der laufenden Kosten (Server / Homepage / ...), sowie einem Anteil an den Kosten zu den Clantreffen aufgewendet.
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Art. Clanregeln § 7 : Inaktivität
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- Kein Member der NTB-Bergedorf ist generell dazu verpflichtet, ständig am Clanleben teil zu nehmen.
- Bei absehbarer, länger anhaltender Abwesenheit, ist es erwünscht, dass dies der Clanführung mitgeteilt wird. Es wird dann der Status des Member auf inaktiv gesetzt.
- Inaktivität befreit nicht von der Zahlung des Monatsbeitrags.
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Art. Clanregeln § 8 : Ruhende Mitgliedschaft
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- Sollte ein Member für längere Zeit nicht am Clanleben teilnehmen können, oder aber möchte das Member eine Pause einlegen, so kann die ruhende Mitgliedschaft beantragt werden.
- Eine ruhende Mitgliedschaft ist erst nach mindestens 3 Monaten Inaktivität möglich.
- Die ruhende Mitgliedschaft befreit von der Zahlung des monatlichen Beitrags.
- Je nach Länge der ruhenden Mitgliedschaft kann bei Wiederaufnahme der Aktivitäten seitens des Clans darüber entschieden werden, ob dies erst nach einer erneuten Probezeit möglich ist.
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Art. Clanregeln § 9 : Austritt aus dem Clan
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- Möchte ein Member aus dem Clan austreten, so hat er dies der Clanführung mitzuteilen.
- Es wird nach Möglichkeit mit dem Member ein Gespräch geführt, in welchem nochmal die Beweggründe besprochen werden, welche zu dem Austritt führen. Dies sollte nach Möglichkeit von dem Member im Vorfeld zu der Austrittserklärung angestoßen werden.
- Ein erneuter Beitritt in den Clan ist erst nach 3 Monaten mit einer erneuten Probezeit möglich.
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Art. Clanregeln § 10 : Ausschluss aus dem Clan
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- Member der NTB-Bergedorf, welche wiederholt oder in besonderer Schwere gegen die Regeln verstoßen, können mit sofortiger Wirkung aus dem Clan ausgeschlossen werden.
- Ein Ausschluss aus dem Clan berechtigt nicht zur Rückzahlung eventuell geleisteter Beiträge.
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Art. Clanregeln § 12 : Interna der NTB-Bergedorf
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Wer außerhalb der NTB-Bergedorf interne Informationen an Dritte (keine NTB Mitglieder) weiter gibt, wird mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.
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Art. Clanregeln § 13 : Hierarchie
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- Im Bereich der Fullmember der NTB-Bergedorf gibt Positionen wie Clan-Leader, Co-Leader, Server-Admins und weitere. Diesen Positionen sind gewisse Aufgabenbereiche innerhalb der NTB-Bergedorf zugeteilt.
- Jedes Member der NTB-Bergedorf hat das Recht, sich für eine Position im Clan zu bewerben.
- Alle Fullmember im Team der NTB-Bergedorf, egal in welcher Position, sind gleichberechtigt, und verfügen bei Abstimmungen über je eine Stimme.
- Sollte es bei einer Abstimmung zu keiner Entscheidung kommen (Gleichstand), dann hat der Clan-Leader das letzte Wort, und kann die Entscheidung treffen, oder zu einer erneuten Abstimmung aufrufen.
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Art. Clanregeln § 11 : NTB-Image / Verhalten
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- Die NTB-Bergedorf hat das Bestreben, eine Gemeinschaft aus Erwachsenen und vernünftigen Internetspielern zu bilden. Deshalb ist es auch selbstverständlich, dass sich jedes Mitglied ob m/w/d gegenüber anderen Mitgliedern und/oder Gästen angemessen zu verhalten hat.
- Es besteht ein grundsätzliches Recht auf freie Meinungsäußerung.
- Das Belästigen oder Beleidigen Anderer ist zu unterlassen.
- Politische Meinungen/Äußerungen haben bei der NTB keinen Platz. Natürlich kann man im Teamspeak darüber diskutieren, jedoch sind solche Dinge z.B. auf der Homepage, in der Facebook Gruppe und in der WhatsApp-Gruppe unerwünscht, und werden bei Sichtung gelöscht. Wir sind hier um Spaß zu haben und nicht um über Politische Meinungen Informiert zu werden.
- Das Äußern sowie Verbreiten von rassistischem oder extremistischem Gedankengut, egal in welcher Form, ist innerhalb oder auch in Verbindung (selbst in eventuellen Querverweisen) mit der NTB-Bergedorf zu unterlassen. Dies kann unter Umständen zum sofortigen Ausschluss aus dem Clan führen.
- Unangemessenes Verhalten (InGame / Teamspeak / Forum / ...) ist zu unterlassen. Dazu zählen zum Beispiel :
- Übermäßiges Flaming (z.B. im InGame-Chat)
- abfällige/beleidigende Bemerkungen
- absichtliches Fehlverhalten im Spiel
- wiederholtes unabsichtliches Fehlverhalten im Spiel (z.B. Teamkills), ohne sich zu entschuldigen
- Die Verwendung von Cheats oder sonstigen Spielhilfen
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